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Mitgliederversammlung & Vorstandswahl

Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Möringer Sportverein e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur Mitgliederversammlung ein.

am:           Freitag, den 23. Februar 2024
Ort:           Sporthaus in Möringen (Zum Sportplatz 1, 39576 Stendal OT Möringen)
Beginn:   18.30 Uhr

Die Tagesordnung dieser Mitgliederversammlung umfasst folgende Punkte:
1. Begrüßung
2. Wahl des Versammlungsleiters
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit, sowie Bekanntgabe der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
4. Bestätigung der Tagesordnung (inkl. Abstimmung zur Anwesenheit der Medienvertreter)
5. Bericht des Vorstandes
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Diskussion / Fragen / Anmerkungen
8. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022/23
9. Bestätigung des Berichts der Kassenprüfer
10. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/23
11. Beschlussfassung
a) Satzungsänderung – siehe Anlage 1
12. Wahl des neuen Vorstandes
a) Vereinsvorsitz/ Präsident/-in
b) Stellvertretender Vereinsvorsitz/-in
c) Kassenwart/ Schatzmeister/-in
13. Wahl des Präsidiums
a) dem/der Schriftführer/-in
b) dem/der sportlichen Leiter/-in
c) dem/der Jugend- und Sozialwart/-in
14. Wahl der Kassenprüfer
15. Ernennung von Ehrenmitgliedern
16. Schlussworte des alten Vorstandes
17. Grußwort des neuen Vorstandes

Anträge an die Mitgliederversammlung müssen laut Satzung bis spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich mit einer Begründung beim Vorstand eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihre/ Eure Teilnahme
und verbleiben mit freundlichem Gruß

Frank Berr
Vorstandsvorsitzender

Möringer Sportverein e.V.
Ziegeleiweg 1 39576 Stendal OT Möringen
Steuernummer: 108 143 035 93
VR 120 Amtsgericht Stendal

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Anlage 1

Antrag zur Änderung der Satzung des Möringer Sportverein e.V.
in der Fassung vom 18.07.2020 – § 9

Die Mitgliederversammlung möge folgende Änderung des § 9 beschließen:

(5) (1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
• der Vorsitzende (Präsident)
• der stellvertretende Vorsitzende (Vizepräsident)
• der Kassenwart/Schatzmeister
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei der genannten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

(1+7) (2) Das Präsidium besteht aus:
• dem/der Vorstandvorsitzenden – Präsidenten/-in
• dem/der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden – Vizepräsidenten/-in
• dem/der stellvertretenden Vizepräsidenten/-in
• dem/der Kassenwart/-in – Schatzmeister/-in
• dem/der Schriftführer/-in
• dem/der Sponsorenbeauftragten
• dem/der sportlichen Leiter/-in
• dem/der Jugend- und Sozialwart/-in
Das Präsidium berät über Vereinsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, ist berechtigt, alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen zu treffen.

(4) (3) Das Präsidium führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei dessen Abwesenheit die des Vizepräsidenten. Das Präsidium ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen. Das Präsidium kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat das Präsidium der Mitgliederversammlung zu berichten.

(6) (4) Der Vorstand und das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung für die Zeit von vier Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18.Lebensjahr vollendet haben. Die Wiederwahl eines oder mehrerer Mitglieder des Präsidiums ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereint werden. Scheidet ein Präsidiumsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, ist das Präsidium berechtigt, dieses Amt durch Kooption zu besetzen.

(2) (5) Das Präsidium kann den Vorstand Der Vorstand kann das Präsidium erweitern (erweitertes Präsidium). Die Mitglieder des erweiterten Präsidiums erhalten keine Vollmachten und sind beratend, unterstützend tätig.

(3) (6) Der erweiterte Vorstand – Das erweiterte Präsidium besteht aus:
• dem/der Jugendwart/-in
• dem/der Medien / Pressebeauftragten
• dem/der Abteilungsleiter/-in Tischtennis
• dem/der Abteilungsleiter/-in Volleyball
• dem/der Abteilungsleiter/-in Senioren-u. Breitensport

(8) (7) Der Vorstand und das Präsidium haften seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus einer fahrlässig begangenen Pflichtverletzung.